„Ressourcen stärken und Bewusstsein schaffen über eigene Fähigkeiten im Umgang mit sich, anderen und der Welt“ –  Mit diesem Leitgedanken wendet sich die Soziale Gruppenarbeit mit Einzelfallhilfe an Eltern und andere Sorgeberechtigte, die Unterstützung und Hilfestellung in der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben für Kinder im schulpflichtigem Alter wünschen.

Die Ziele der Sozialen Gruppenarbeit mit Einzelfallhilfe sind insbesondere: der Aufbau sozialer Kompetenz im Umgang mit anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Stärkung des familiären Beziehungssystems, die Stärkung des Selbstwerts, der Aufbau eines Schonraums für geschlechtsspezifische Gruppenerfahrungen, die Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten, die Verbesserung des Lern- und Leistungsverhaltens und die Integration im Gemeinwesen.

Um diese Ziele zu erreichen, findet die pädagogische Arbeit überwiegend in Gruppen statt und umfasst je nach Gruppensituation unter anderem Spiel- und Sportangebote, kreative Angebote, Unterstützung bei Hausaufgaben, Einzelförderung, Elterngespräche und Helferkonferenzen.

Die Jungen- und Mädchengruppen bestehen meist aus 5 Kindern und finden in der Regel an zwei Nachmittagen in der Woche statt. Für Kinder und Jugendliche ist die Teilnahme verbindlich und kostenlos. Die Gruppenarbeit findet an folgenden Standorten statt: Familienzentrum fam futur, Pestalozzischule, Schillerschule, Plaisirschule, Mörikeschule und Sulzbach.
Die Soziale Gruppenarbeit ist ein niederschwelliges Angebot im Gemeinwesen der Stadt Backnang.

Direkt-Kontakt
Artur Urschel

Fachbereichsleitung Jugendhilfe

Unsere Standorte

Familienzentrum fam futur

7 Gruppen & SGplus

Artur Urschel, Angela Körner, Hannah Wintergerst, Rosaria Reis, Jessica Kemmler, Ingrid Hamann

Mörikeschule

1 Gruppe

Rosaria Reis

Plaisirschule

1 Gruppe

Ingrid Hamann

Schillerschule

2 Gruppen

Angela Körner, Jessica Kemmler

Pestalozzischule

1 Gruppe

Ingrid Hamann

Sulzbach

3 Gruppen & SGplus

Hanna Kienzle

Die „Intensive Sozialpädagogische Erziehung im Lebensfeld“ – die „INSEL“ – möchte Kinder und ihre Familien in intensiver Form für ihren Alltag stärken, so wie gezielt persönliche, soziale und schulische Fähigkeiten fördern und festigen – für alle Lebensbereiche, in denen sie sich bewegen.

Wir bieten den Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit an, sich in verschiedenen Gruppen selbst auszuprobieren, sich mitzuteilen und zuzuhören, Kompromisse einzugehen und Regeln zu achten. Jedes Kind kann so ein Bewusstsein über seine Stärken und Interessen entdecken und entwickeln mit dem Ziel, diese positiven Erfahrungen in die Familien hinein zu tragen. Dies geschieht in einem überschaubaren Rahmen mit viel Struktur, in dem sich die Kinder frei, sicher und zu Hause fühlen können. Die „INSEL“ bietet einen Raum, in dem die Kinder Natur, Kunst und Sport erleben und die emotionalen, sozialen, kreativen und lebenspraktischen Fähigkeiten der Kinder mobilisiert und gefördert werden.

Den Alltag der „INSEL“ beginnen wir mit einem gesunden Mittagessen nach der Schule. Darauf folgt eine Lernzeit und eine gemeinsame Gruppenzeit. Diese findet jede nach Wochentag gemischt-, gleichgeschlechtlich, als Klein- oder Großgruppe, oder als Einzelförderung statt.

In der INSEL-Gruppe haben 9 Kinder Platz, die zwischen sieben und zwölf Jahren alt sind. Die Kinder sind in der Regel an bis zu vier Tagen in der Gruppe.

Die Familienarbeit der „INSEL“ basiert auf einer intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern. Die zu erreichenden Ziele werden gemeinsam mit den Eltern und dem Kind in halbjährlichen Hilfeplangesprächen beschlossen. Die Fachkräfte der „INSEL“ beraten die Eltern in regelmäßiger Form und arbeiten eng mit der Schule und dem Lebensumfeld zusammen. Die „INSEL“ begleitet in dieser Weise die Familien auf ihrem Weg in eine gelingende und gute Zukunft.

Dieses Angebot muss über das Kreisjugendamt beantragt werden. Gesetzlich ist diese Hilfe im § 27 i.V.m. § 32 SGB VIII verankert.

Wenn Sie Hilfe und Beratung benötigen, dann werden Sie sich bitte an das Kreisjugendamt Rems-Murr-Kreis.

Die „INSEL“ befindet sich im Familienzentrum fam futur im 2.OG.

Direkt-Kontakt

Franziska Modler
Laura Gentner
Maike Kugler

Wer?

Das Angebot wendet sich an Einzelpersonen und Paare, die mehr Sicherheit im Umgang mit ihrer Sexualität und ihrem Sexualverhalten wünschen.

Kosten

Die Beratung ist kostenlos.

Kursinhalte

Die Beratung bietet eine umfassende Sexualaufklärung sowie Empfehlungen zu Verhütungsmethoden und Familienplanung

Ines Wagner
Zimmer

2.12

Die Ambulanten Erziehungshilfen „AEH“ sind ein Angebot für Familien in vorübergehenden schwierigen Erziehungssituationen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ambulanten Erziehungshilfen „AEH“ begleiten die Familien  anhand eines zuvor gemeinsam erarbeiteten Hilfekonzepts durch eine schwierige Phase. Ziel des Angebots ist Hilfe zur Selbsthilfe, welche die Familie stärkt und stabilisiert, so dass sie wieder selbst handlungsfähig und aktiv wird und Erziehung im Sinne der Familie wieder möglich ist.

Die Ambulanten Erziehungshilfen „AEH“ sind sehr vielseitig und flexibel auf die Bedürfnisse der Familien und der einzelnen Familienmitglieder abgestimmt. Wichtiger Baustein zum Gelingen ist hier die zusätzliche Zusammenarbeit mit anderen Hilfesystemen.

“AEH” ist eine Form der “Hilfe zur Erziehung” nach § 27 SGB VIII und bietet die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 30, SGB VIII) und die Erziehungsbeistandschaft (§ 31, SGB VIII) an.

Dieses Angebot muss über das Kreisjugendamt beantragt werden. Wenn Sie Hilfe und Beratung benötigen, dann werden Sie sich bitte an das Kreisjugendamt Rems-Murr-Kreis.

Direkt-Kontakt
Artur Urschel

Fachbereichsleitung

Zimmer

2.20

Das Angebot Schulbegleitung/Integrationshilfe unterstützt Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in der allgemeinen Schule und der Förderschule im schulischen Alltag und soll die Teilhabe der oder des Betreuten an der (Lern-) Gemeinschaft sicherstellen.

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind qualifizierte Personen, die Kinder und Jugendliche begleiten, welche aufgrund besonderer Bedürfnisse individuelle Unterstützung beim Lernen, beim Kommunizieren, bei ihrer medizinischen Versorgung oder der ganz normalen Alltagsbewältigung in der Schule brauchen.

Gesetzlich ist diese Form der Hilfe im §35a SGB VIII als Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder verankert. Die Finanzierung erfolgt durch das Kreisjugendamt.

Wenn Sie Hilfe und Beratung benötigen, dann werden Sie sich bitte an das Kreisjugendamt Rems-Murr-Kreis.

https://www.rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit-und-soziales/kreisjugendamt/sozialer-dienst

Direkt-Kontakt
Artur Urschel

Fachbereichsleitung 

Zimmer

2.20

Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB

Dieses Angebot richtet sich an Frauen und Paare in einem Schwangerschaftskonflikt und Frauen und Paare nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Sozialpädagoginnen mit einer speziellen therapeutischen Zusatzausbildung stehen bei allen Fragen qualifiziert zur Seite. Alle Beraterinnen sind an die Schweigepflicht gebunden und behandeln die Beratungsinhalte streng vertraulich.

Unser Beratungsangebot umfasst die Schwangerschaftskonfliktberatung gem. §§ 5/ 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz in Verbindung mit § 219 Strafgesetzbuch, Beratung im Schwangerschaftskonflikt mit Beratungsbescheinigung, sowie vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Bei allen Beratungen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

Die Beratung ist kostenlos.

Das Beratungsangebot gilt für
  • Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt
  • Frauen und Paare nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Frauen und Paare vor, während und nach pränataler Diagnostik
Wir bieten Beratung
  • bei persönlichen Problemen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft
  • bei Unsicherheit über Ihre eigene Zukunft und die Ihres Kindes
  • im Schwangerschaftskonflikt vor und nach dem Schwangerschaftsabbruch (nach § 219 Abs. 2 StGB mit Beratungsnachweis)
  • vor, während und nach pränataler Diagnostik
  • über soziale und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
  • über Verhütung und Familienplanung
Rechtliche Grundlagen

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland unter folgenden Voraussetzungen straffrei

  • Sie haben sich selbst für den Abbruch entschieden und sind nicht dazu gezwungen worden
  • Sie waren bei einem Beratungsgespräch
  • Zwischen dem Beratungsgespräch und dem Schwangerschaftsabbruch liegen 72 Stunden
  • Seit der Empfängnis sind nicht mehr als 12 Wochen vergangen
Rahmenbedingungen

Wir bitten um telefonische Anmeldung

  • Die Beratung ist ergebnisoffen und respektiert die Entscheidung der Frau
  • Die Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz
  • Die Beratung ist kostenlos
  • Auf Wunsch erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis der gesetzlich erforderlichen Beratung
  • Sie werden von Diplom-Sozialpädagoginnen mit Zusatzqualifikation beraten
  • Sie können zum Gespräch gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.

Sollten Sie bereits Kinder haben, bitten wir Sie, für eine Betreuung zu sorgen.

Direkt-Kontakt
Ines Wagner, Alessa Reichle, Diana Bertele
Zimmer

2.10

Sprechzeiten
Mo

09:30 – 12:00

Di

14:00 – 16:00

Mi

09:00 – 11:30

Do

geschlossen

Fr

09:00 – 11:30

Sa

geschlossen

So

geschlossen

Flyer Konfliktberatung